Glas Kraft← Zur Startseite

Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Lieferungen, Werk- und Montageleistungen, Wartungsverträge sowie Reparatur- und Störungseinsätze.

ImpressumDatenschutzAGBWiderrufsbelehrung

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Glas Kraft Metallbau u. Automatik-Tür GmbH – nachfolgend „Glas Kraft“ – und ihren Kunden über Lieferungen, Werk- und Montageleistungen, Wartungen sowie Reparatur- und Störungseinsätze.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Glas Kraft ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot haben Vorrang vor diesen AGB. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam für den einzelnen Vertrag vereinbart wurde.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote gelten für die darin angegebene Bindungsfrist. Ist keine Frist angegeben, kann Glas Kraft ein Angebot bis zur Annahme durch den Kunden widerrufen, soweit es nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung auf Grundlage einer entsprechenden Bestellung zustande. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs sollen in Textform festgehalten werden.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibungen und etwaigen individuellen Vereinbarungen. Pläne, Zeichnungen, Maße und technische Angaben sind vom Kunden vor Ausführung zu prüfen, soweit ihm dies zumutbar ist.

Glas Kraft darf geeignete Nachunternehmer einsetzen. Die Verantwortung von Glas Kraft für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Zugänge und geeigneten Arbeitsflächen bereit. Soweit vereinbart oder erforderlich, sind Strom, Wasser, Gerüste, Absperrungen oder sonstige bauseitige Leistungen bereitzustellen. Verzögerungen und Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

5. Preise und zusätzliche Leistungen

Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

Bei Abrechnung nach Aufwand werden insbesondere die tatsächlich angefallene Arbeitszeit, An- und Abfahrt sowie verwendete Materialien und Ersatzteile berechnet. Nicht im Auftrag enthaltene Zusatzleistungen werden nur nach Abstimmung ausgeführt, sofern sie nicht zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr oder zur Vermeidung erheblicher weiterer Schäden dringend erforderlich sind.

6. Abschlags- und Schlusszahlungen

Glas Kraft kann im gesetzlich zulässigen Umfang Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sowie für eigens angefertigte oder bereitgestellte Bauteile verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben im gesetzlich vorgesehenen Umfang unberührt.

7. Termine und Verzögerungen

Ausführungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von Glas Kraft – insbesondere fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungen, nicht vorhersehbare Lieferengpässe, höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen – die Leistung verzögern. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

8. Abnahme von Werkleistungen

Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Kunde die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme und ihre Wirkungen.

9. Wartung, Reparatur und Störungseinsätze

Bei Wartungs- und Reparatureinsätzen beschreibt der Kunde die bekannte Störung möglichst vollständig und ermöglicht den Zugang zur Anlage. Eine Wartung umfasst nur die vereinbarten Prüf- und Wartungsarbeiten. Reparaturen, Ersatzteile und weitergehende Leistungen werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich vom vereinbarten Umfang umfasst sind.

Bei dringenden Einsätzen darf Glas Kraft die zur Sicherung der Anlage oder zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlichen Maßnahmen durchführen, soweit eine vorherige Abstimmung nicht rechtzeitig möglich ist und die Maßnahmen dem mutmaßlichen Interesse des Kunden entsprechen.

10. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von Glas Kraft. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Vorschriften über. Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen handelsrechtlichen Regelungen.

11. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen und Glas Kraft Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Gegenüber Kaufleuten bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt.

12. Haftung

Glas Kraft haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung.

Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei der Lieferung nicht vorgefertigter Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden. Für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Glas Kraft ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – München Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Hinweis: Diese AGB sind eine auf den beschriebenen Geschäftsablauf abgestimmte Arbeitsfassung. Vor ihrer Verwendung in Angeboten und Verträgen wird eine Prüfung durch eine im deutschen Vertrags- und Baurecht qualifizierte Rechtsberatung empfohlen.

Stand: September 2026

Glas Kraft

Glas Kraft Metallbau u. Automatik-Tür GmbH

service@glaskraft.de